Inzwischen schaut fast täglich mindestens einer hier auf meinem Blog vorbei, der sich für das Schwimmen bei Gewitter im Hallenbad interessiert. Die Frage ob das gefährlich ist, die brennt wohl auf den Nägeln. Bei den Unwettern der letzten Tage durchaus verständlich und die Hitze jetzt bringt auch immer wieder Hitzegewitter mit.
Das Schwimmen im See oder im Freibad bei Gewitter wirklich gefährlich ist, das sollte einleuchten. Nur wie sieht es im Hallenbad aus? Eines vorweg, ich bin kein Fachmann und kann daher nur wiedergeben was ich zu diesem Thema an Informationen im Netz gefunden habe.
Ich bin mir inzwischen nicht mehr ganz sicher, ob Schwimmen im Hallenbad bei Gewitter wirklich ungefährlich ist. Zwar heißt es bei Blitzschutz Online:
Im Schwimmbad ist das Schwimmbecken sofort zu verlassen und eine geschützte Unterkunft (Umkleidekabine, Hallenbad) aufzusuchen. Sind sogenannte Verbindungsschwimmgänge (von Innen- und Außenbecken) während eines Gewitters nicht verschlossen, so soll auch das Becken des Hallenbades verlassen werden, da eine eindeutige Aussage über die Sicherheit solcher Innen-Außenbecken während eines Gewitters nicht pauschal möglich ist.
Das würde bedeuten, das Schwimmen im Hallenbad bei Gewitter ist sicher, sofern es sich nicht um ein Becken mit Innen- und Außenteil handelt, bei dem in den Außenteil der Blitz einschlagen könnte.
An anderer Stelle wiederum habe ich dann diese Aussage gefunden:
Ein Schwimmbad ist gegen -statische- Spannungsdifferenzen (50 Hz)
durch Potentialausgleich gesichert.
Für einen Blitztreffer aufs Dach und die dann vagabundierenden Ströme
wahrscheinlich nicht.
Das würde ich so verstehen, das auch im Hallenbad bei einem Blitzeinschlag auf den Dach, ein Risiko besteht.
Mangels spezieller Fachkenntnisse kann ich nun nicht sagen, was richtig ist. Es war noch nie ein Gewitter da als ich im Hallenbad schwimmen war, daher weiß ich auch nicht ob man dann vorsichtshalber zum Verlassen des Beckens aufgefordert wird.
Heute Vormittag war ich übrigens im Hallenbad schwimmen, aber ganz ohne Gewitter. .
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Dieser “Potentialausgleich” ist in der DIN EN 15288-1 verordnet. Da heißt es “Jedes Hallenbad ebenso wie jedes Servicegebäude in Freibädern muss mit einer wirksamen Blitzschutzanlage nach den gelten Vorschriften ausgerüstet werden.” Sprich: Ein Hallenbad soll laut Vorschrift nach allen Regeln der Kunst gegen Naturgewalten gesichert sein. Für Außenbecken sind dann noch Verschlussvorrichtungen Pflicht. Bei Blitz und Donner im Hallenbad zu sein sollte also nicht sicherer oder unsicherer sein als in jedem anderem Neubau. Das Gewitter entlädt sich zwar gerne im Wasser, aber wenn ein Dach drübersteht…
@Evi
Danke für den sehr interessanten Hinweis.
P.S.: Gerade hier gefunden: “Bei Gewitter haben Sie zum eigenen Schutz das Wasser zu verlassen.”
@Evi
Ja da ist dann im eigenen Interesse Vorsicht angebracht,