Diese Frage stellte jemand gestern Abend der Tante Google und landete unter anderem auch auf dieser Seite. Mit der Frage habe ich mich nun auch beschäftigt. Im Netz fand sich dazu auf der Seite des Fachausschuss Tourismus vom ADFC, ein Hinweis auf eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen, die so in der Straßenverkehrsordnung festgelegt sein soll.
Da kommt dann noch hinzu, das man nicht jeden Weg mit dem Rad befahren darf, denn die Waldgesetze der einzelnen Bundesländer schreiben da beispielsweise vor, das man nur auf Wegen mit einer bestimmten Mindestbreite fahren darf. In Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen jedenfalls gibt es so eine Vorschrift nicht, das Radfahren ist auf allen Wegen im Wald demnach erlaubt. Siehe dazu auch den § 9 des Hamburger Landeswaldgesetz, den § 17 des Landeswaldgesetzes Schleswig-Holstein und den § 25 der Wald und Landschaftsordnung Niedersachsen. Jedoch ist beispielsweise in Baden-Württemberg hingegen das Radfahren auf Wegen unter 2m Breite verboten.
Eine Geschwindigkeit von 30 km/h erreiche ich, da ich kein Rennrad fahre und auch keinen besonderen Wert auf große Geschwindigkeit lege sehr selten, erst recht nicht im Wald. Im Wald bin ich vorsichtiger, die Wege sind meistens uneben und es können Hindernisse im Weg sein die nicht einfach überfahren werden können. Die will ich dann rechtzeitig sehen, bevor etwas passiert.
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